Wann ist meine Seediensttauglichkeit in jedem Fall ausgeschlossen?
Seedienstuntauglich ist unter anderem, wer:
- ein sehr schlechtes Sehvermögen hat,
- eine Rot-Grün-Farbschwäche hat (für die Dienstzweige "Decksdienst" und "Elektrotechnischer Dienst"),
- erheblich körperlich beeinträchtigt ist (wenn z. B. keine Eigenrettung möglich ist),
- Medikamente einnimmt oder Gesundheitsstörungen hat, die ihn wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
- ein Body Mass Index von über 40 kg/m² hat,
- eine infektiöse Darmerkrankung hat (für die Arbeit in Küche oder Catering).
Die Einzelheiten finden Sie in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.