Referat Maschine
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Holger Steinbock
Telefon: +49 40 36137-217
Fax: +49 40 36137-204
E-Mail: maschine@bg-verkehr.de
Biofouling Management
- IMO Biofouling-Richtlinien
- Antifouling-Konvention
- Verbot TBT-haltiger Unterwasseranstriche
- Runder Tisch Biofouling
IMO Biofouling-Richtlinien
Die IMO Biofouling-Richtlinien für die „Kontrolle und das Management von Biofouling auf Schiffen zur Minimierung der Verbreitung invasiver aquatischer Arten“ aus dem Jahr 2023 (Biofouling-Guidelines - Resolution MEPC.378(80)) bieten einen weltweit einheitlichen Ansatz für das Biofouling-Management von Schiffen. Sie wenden sich an Schiffsbetreiber, Reeder, Schiffsbauer, Werften, Klassifikationsgesellschaften, Hersteller von Antifouling-Systemen, Zulieferer und weitere interessierte Gruppen und geben praktische Empfehlungen für Maßnahmen, die das Biofoulingrisiko reduzieren können.
Auf der 83. Sitzung des Meeresumweltausschusses der IMO (Marine Environmental Protection Committee, MEPC) wurden darüber hinaus eigenständige Richtlinien zur Unterwasserreinigung beschlossen, um umweltschonende Reinigungsmethoden aufzuzeigen und zu fördern. Ebenso wurde die Entwicklung eines verbindlichen Regelwerks für ein umweltfreundliches Biofouling Management beschlossen. Ein fertiger Entwurf soll in vier Sitzungen von PPR (Pollution Prevention and Response) entwickelt und MEPC 89(Mitte 2029) vorgelegt werden.
Antifouling-Konvention verbietet TBT-haltige Unterwasseranstriche bei Schiffen
Am 17. September 2008 ist das Internationale Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (International Convention on the Control of Harmful Antifouling Systems on Ships, 2001) weltweit in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen verbietet verbindlich den Einsatz von TBT-haltigen Antifoulingfarben an Schiffen.
Alle Schiffe ab 400 BRZ und in der internationalen Fahrt müssen über einen TBT-freien Unterwasseranstrich verfügen oder bis dahin die noch vorhandene TBT-haltige Antifoulingfarbe auf der Außenhaut mit einem zugelassenen Versiegelungsanstrich versehen. Nähere Details über den Anstrich ergeben sich aus dem internationalen AFS-Zeugnis oder der AFS-Erklärung. Selbiges gilt seit 2023 auch für Cybutryn-haltige Anstriche.
Schiffe unter 400 BRZ müssen nur über eine entsprechende Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem (AFS-Erklärung) verfügen, welche Reedereien nach den Angaben des Farbherstellers selbst erstellen können.

Verbot TBT-haltiger Unterwasseranstriche gilt auch in der Inlandfahrt
Auch nach europäischem Recht ist das Verwenden von TBT-haltigen Unterwasseranstrichen auf Schiffen ab 400 BRZ verboten. Im Gegensatz zur internationalen Antifouling-Konvention gilt dieses Verbot, das in der Verordnung (EG) Nr. 782/2003 enthalten ist, auch für Schiffe in der Inlandfahrt.
Runder Tisch Biofouling
Nachdem das BSH 2019 erstmalig gemeinsam mit dem Verband Deutscher Reeder zu einem Runden Tisch Biofouling einlud, haben sich die Aktivitäten verstetigt. Der Runde Tisch bietet eine Plattform für den interdisziplinären Informationsaustausch rund um das Biofouling-Management für Behörden, Politik, Industrie, Verbände, Klassifikationsgesellschaften und Forschung. Ein wichtiger Aspekt des Runden Tisches ist unter anderem auch die fachliche Unterstützung der Gremienarbeit.
Hier finden Sie Protokolle und Präsentationen des Runden Tisches Biofouling.

