Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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20359 Hamburg

Katrin Ewert
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BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Holger Steinbock
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Ballastwasser
- "Blinde Passagiere" im Ballastwasser
- Das Ballastwasser-Übereinkommen
- Befreiungen von der Pflicht zu D-2
- Einhalten des D-2-Standards / Ballastwasser-Behandlungssysteme
"Blinde Passagiere" im Ballastwasser
Seeschiffe, die nur teilweise oder gar nicht beladen sind, pumpen üblicherweise Seewasser in spezielle Tanks, damit ihr Gewichtsschwerpunkt tief genug im Wasser liegt. Das sogenannte Fahren in Ballast stabilisiert die Schiffe und dient damit der Schiffssicherheit. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Organismen wie z.B. Bakterien, Algen, Krebse und anderes Meeresgetier in die Tanks. Mit diesen "blinden Passagieren" fahren die Schiffe dann über die Ozeane und lassen das Ballastwasser in der Regel in den Küstengewässern wieder ab. Fremde Organismen werden so weltweit verbreitet und können einheimische Arten verdrängen. Das schadet nicht nur der Meeresumwelt, sondern hat auch wirtschaftliche Bedeutung, wenn zum Beispiel industrielle Kühlwasserleitungen verstopft werden.
Das Ballastwasser-Übereinkommen
Wegen zunehmender Probleme mit ortsfremden Organismen durch Ballastwasser von Seeschiffen hat die IMO das Ballastwasser-Übereinkommen erarbeitet. Es ist am 8. September 2017 in Kraft getreten und legt denD-2-Standard fest. Dieser muss erfüllt werden, damit Ballastwasser nicht als gefährdend im Sinne des Übereinkommens gilt.Der D-2-Standard kann in erster Linie mit einem entsprechenden Ballastwasser-Behandlungssystem an Bord eingehalten werden.
Darüber hinaus hat die IMO eine Vielzahl von Richtlinien und Rundschreiben erarbeitet, die eine Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens vereinfachen. Diese Dokumente finden Sie, indem Sie in unserer Dokumenten-Suche beispielsweise das Schlagwort Ballastwasser oder BWMS eingeben.
Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens in Deutschland
Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen am 13. Februar 2013 mit dem Ballastwasser-Gesetz beigetreten. Ergänzende Bestimmungen zum Ballastwasser-Übereinkommen und zur Ahndung von Verstößen gegen das Übereinkommen werden in der See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) festgelegt.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens in Ost- und Nordsee sowie praktische Beispiele finden Sie in den FAQ zu Umweltschutz.
Erforderliche Schiffsdokumente
Jedes Schiff, das unter das Ballastwasser-Übereinkommen fällt, muss folgende Schiffsdokumente an Bord haben:
- einen Ballastwasser-Behandlungsplan,
- ein Internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung sowie
- ein Ballastwasser-Tagebuch mit sämtlichen Ballastwasser-Vorgängen.
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.02.2025 gilt für das Ballastwasser-Tagebuch eine neue Mustervorlage gem. Entschließung MEPC.369(80) der IMO,
in Kraft gesetzt durch die Vierte Verordnung zur Änderung Internationaler Übereinkommen zum Klima- und Umweltschutz im Seeverkehr,
Nach dem Ballastwasser-Übereinkommen müssen Handelsschiffe mit einer Bruttoraumzahl von 400 oder mehr über ein Internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung verfügen. Mit dem Zeugnis bestätigt der jeweilige Flaggenstaat, dass die Ballastwasser-Behandlung an Bord des Schiffes den Vorgaben des Ballastwasser-Übereinkommens entspricht. Für die deutsche Flagge stellt die Dienststelle Schiffssicherheit diese Zeugnisse aus.
Befreiungen von der Pflicht zu D-2
Wird ein Schiff ausschließlich zwischen bestimmten Häfen oder Orten betrieben, gibt es nach Regel A-4 des Ballastwasser-Übereinkommens die Möglichkeit, ein Schiff von der Ballastwasser-Behandlung zu befreien. Das ist nur möglich, wenn auf der Basis von Hafenuntersuchungen und entsprechender Risikobewertung ein niedriges Risiko für Umwelt, Gesundheit, Sachwerte und/oder Ressourcen erwartet wird.
Darüber haben HELCOM und OSPAR die sog. „Joint HELCOM/OSPAR Harmonised Procedure on the Granting of BWM Convention Exemptions” erarbeitet. Diese beruht auf den IMO Richtlinien G-7 und sieht für den Nord-Ost- Atlantik und die Ostsee ein abgestimmtes Verfahren für das Erteilen von Befreiungen nach Regel A-4 des Ballastwasser-Übereinkommens vor. Das Dokument wird kontinuierlich von HELCOM und OSPAR überprüft und bei neuen Erkenntnissen laufend fortgeschrieben.
Einhalten des D-2-Standards / Ballastwasser-Behandlungssysteme
Anforderungen für Schiffe unter deutscher Flagge
Die Anforderungen an Ballastwasser-Behandlungssysteme für Schiffe unter deutscher Flagge entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung.
Zulassung
Das Ballastwasser-Übereinkommen sieht eine Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen durch die Flaggenstaaten der Schiffe vor, auf denen solche Anlagen installiert werden sollen. Der BWMS-Code enthält verbindliche detaillierte Vorgaben für die Zulassung. Wenn alle Voraussetzungen des BWMS-Code erfüllt sind, erteilt das BSH ein BWMS-Baumusterzulassungszeugnis (Type Approval).
Bei Ballastwasser-Behandlungssystemen, die aktive Substanzen verwenden, muss für eine Zulassung zusätzlich die Umweltverträglichkeit und Anwendungssicherheit der aktiven Substanz nachgewiesen werden. Über die Zulassung einer aktiven Substanz entscheidet der Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Der Ausschuss bedient sich der Hilfe einer Expertengruppe, der GESAMP (Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection). Grundlage für die Zulassung von Anlagen mit aktiven Substanzen ist das Verfahren für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen, die aktive Substanzen verwenden (G9).
In Deutschland ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen zuständig. Das BSH wird durch fachliche Beratung des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Umweltbundesamts und der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft unterstützt.
Mittlerweile gibt es auf dem Markt eine ausreichende Anzahl an Ballastwasser-Behandlungssystemen, die den IMO-Standards entsprechen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ballastwasserbehandlungssystemen und deren Zulassung .