Flaggenstaatliche Anwendungshinweise

Die internationalen Schifffahrts-Übereinkommen und Codes lassen den Flaggenstaaten Spielräume bei der Umsetzung dieser völkerrechtlichen Vorgaben in die Praxis. Das erkennt man vor allem an der Formulierung "den Anforderungen der Verwaltung entsprechend" (engl. "to the satisfaction of the Administration"). Nachfolgend finden Sie unsere Umsetzungshinweise für Seeschiffe unter Deutsche Flagge für die einzelnen Übereinkommen und Codes der IMO (auf Englisch). Wir werden diese Liste laufend ergänzen und aktualisieren.

Übereinkommen:

Codes: