Deutsche Schifffahrt: Start des EU-Emissionshandels verzögert sich

Seit diesem Jahr ist die Seeschifffahrt in den EU-Handel mit Emissionshandels-Rechten einbezogen. Die deutsche Umsetzung der EU-Vorgaben verzögert sich, teilt jetzt das Bundesumweltamt mit. Voraussichtlich erst ab April können die betroffenen deutschen Reedereien in den Handel mit Emissions-Zertifikaten einsteigen. (16.02.2024)

Die EU verpflichtet seit diesem Jahr Reedereien mit Schiffen ab 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, Emissions-Zertifikate für den Treibhausgasausstoß zu kaufen. Dieser Europäische Emissionshandel umfasst alle Seeverkehre zwischen EU-Häfen sowie Strecken zwischen EU- und Drittstaats-Häfen (für letztere hälftige Zählung).

Die Verpflichtung für Reedereien zum Erwerb von Emissionshandels-Zertifikaten wird in mehreren Schritten eingeführt. In diesem Jahr müssen die betroffenen Schifffahrtsunternehmen für 40% ihrer Emissionsmenge Zertifikate kaufen, ab dem nächsten Jahr für 70% und ab 2026 dann für alle Treibhausgas-Emissionen. Die Erlöse aus dem Zertifikats-Verkauf fließen in den Klima-Innovationsfonds der EU, durch den auch Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes im europäischen Seeverkehr finanziert werden.

Deutschland hat die EU-Vorgaben zur Einbeziehung der Seeschifffahrt in den Europäischen Emissionshandel noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Die für den ETS in Deutschland zuständige Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Bundesumweltamt hat jetzt mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Kürze einen Referentenentwurf für die Novelle des deutschen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vorlegen wird. Nach Angaben der DEHSt können deutsche Reedereien erst ab April 2024 Seeschiffsbetreiberkonten eröffnen, mit denen die Emissions-Zertifikate wie vorgeschrieben in das Unionsregister eingetragen werden können. Die DEHSt betont, dass die betroffenen Schifffahrtsunternehmen keine Nachteile durch die jetzige Verzögerung bei der deutschen Umsetzung der EU-Vorgaben haben werden.

Die Frist, bis zu der die Reedereien die Zertifikate für die 2024 von ihnen verursachten Treibhausgas-Emissionen abgeben müssen, ist der 30. September 2025. Welche deutschen Reedereien verpflichtet sind, Emissions-Zertifikate zu kaufen, ist im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/411 vom 30. Januar 2024 unter der Angabe "Deutschland" aufgelistet (auf den Seiten 6 bis 14).

Das Deutsche Maritime Zentrum bietet in den nächsten Tagen und Wochen mehrere Informations-Veranstaltungen zum Europäischen Emissionshandel für die Seeschifffahrt an. Die einzelnen Termine finden Sie in unserem Maritimen Kalender.

Die Website der DEHSt enthält weitergehende Informationen zur praktischen Umsetzung des EU-Emissionshandels in der deutschen Seeschifffahrt, unter anderem einen Fragen-/Antworten-Katalog. Der Kundenservice der DEHSt ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: emissionshandel@dehst.de.

Für weitere Fragen zum Thema können Sie gerne auch uns, die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr, kontaktieren: Tel.: +49 40 36 137 217, E-Mail: maschine@bg-verkehr.de.