Bundesagentur für Arbeit
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Mitgliedschaft

Seeleute mit Wohnsitz in Deutschland und in der EU sind in der Arbeitslosenversicherung versichert

Seeleute,

  • die auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge tätig sind und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland oder in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

haben, sind automatisch - kraft Gesetzes - über ihren Arbeitgeber in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichert.

In der Arbeitslosenversicherung nicht versichert sind Seeleute, die:

  • im Rahmen eines Mini-Jobs mit einem Verdienst bis zu 450,- EUR monatlich (geringfügige Beschäftigung)  beschäftigt sind oder
  • als Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder als ordentlich Studierender einer Hochschule bzw. Fachhochschule beschäftigt sind oder
  • das Lebensalter für die Regelaltersrente erreicht haben.

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