Sozialversicherung: Beiträge · Rechengrößen

Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2024

Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz (exkl. jeweiliger Zusatzbeitrag) 14,60 %
Anteil Arbeitnehmer 7,30 %
Zzgl. Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (variiert je nach Krankenkasse) Link
Anteil Arbeitgeber 7,30 %
Pflegeversicherung
Kinderlose insgesamt 4,00 %
Anteil Arbeitnehmer 2,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,70 %
Beschäftigte mit 1 Kind insgesamt 3,40 %
Anteil Arbeitnehmer 1,70 %
Anteil Arbeitgeber 1,70 %
Beschäftigte mit 2 Kindern insgesamt 3,15 %
Anteil Arbeitnehmer 1,45 %
Anteil Arbeitgeber 1,70 %
Beschäftigte mit 3 Kindern insgesamt 2,90 %
Anteil Arbeitnehmer 1,20 %
Anteil Arbeitgeber 1,70 %
Beschäftigte mit 4 Kindern insgesamt 2,65 %
Anteil Arbeitnehmer 0,95 %
Anteil Arbeitgeber 1,70 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern insgesamt 2,40 %
Anteil Arbeitnehmer 0,70 %
Anteil Arbeitgeber 1,70 %
Rentenversicherung
Allgemeine Rentenversicherung 18,60 %
Anteil Arbeitnehmer 9,3 %
Anteil Arbeitgeber 9,3 %
Seemannskasse
Beitragssatz 0 %
Anteil Arbeitnehmer 0 %
Anteil Arbeitgeber 0 %
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
See-Unfallversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 errechnen sich die Beiträge für Seeleute und für Landbeschäftigte wie folgt:

(Entgelte* x Gefahrklasse x Beitragsfuß**) : 1.000 = Beitrag

*Entgelte = D-Heuern oder DJEK oder Versicherungssumme oder Lohnsumme
** Der Beitragsfuß für 2023 ist 2,75. Der Vorschuss-Beitragsfuß für 2024 ist 2,89.
Weitere Informationen zum Gefahrentarif finden Sie auf der Website der BG Verkehr.

Gefahrentarifstelle Gewerbezweig Gefahrklasse
880 Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land 1,71
890,1 Seefahrtsunternehmen (Besatzungsmitglieder in der Personen-, Handels-, Offshore-, Bäder- und Fährschifffahrt, in Schlepp-, Bergungs- und Tauchunternehmen, in der Großen Hochseefischerei, in Segelschulen und auf Privat-Yachten und Kanalsteurer sowie in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ohne Länderzuschuss) 10,14
890,2 Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss (Kleine Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug) 10,14* Die Reduzierung des Beitrags durch den Länderzuschuss wird nicht durch die Gefahrklasse abgebildet, sondern erfolgt im Zuge der Beitragsberechnung. 

Umlagesätze
Umlage 1 = Krankheit, Kur (Erstattungssatz 80%) 1,10 %
Umlage 2 = Mutterschutz (Erstattungssatz 100%) 0,24 %

Stand 17.04.2024; alle Angaben ohne Gewähr

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bild aktuelle beiträge und rechengrößen

Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024

  Bezugsgröße - § 18 SGB IV – in EUR Beitragsbemessungsgrenze in EUR
Kranken- und Pflegeversicherung

Gesamte Bundesrepublik

3.535,00 / Monat

42.420,00 / Jahr

5.175,00 / Monat

62.100,00 / Jahr

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Alte Bundesländer (inkl. Berlin/West)

3.535,00 / Monat

42.420,00 / Jahr

7.550,00 / Monat

90.600,00 / Jahr

Neue Bundesländer (inkl. Berlin/Ost)

3.465,00 / Monat

41.580,00 / Jahr

7.450,00 / Monat

89.400,00 / Jahr

Seemannskasse

Alte Bundesländer (inkl. Berlin/West)

-

7.550,00 / Monat

90.600,00 / Jahr

Neue Bundesländer (inkl. Berlin/Ost)

-

7.450,00 / Monat

89.400,00 / Jahr

 
Unfallversicherung: Höchstjahresarbeitsverdienst

Höchstarbeitsverdienst (je Arbeitnehmer)

96.000,00 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Allgemeine Grenze

69.300,00 EUR

Bordverpflegung – Beköstigungssätze

Vollverpflegung monatlich

312,00 EUR

Mittag- und Abendessen jeweils monatlich

123,00 EUR

Frühstück monatlich

66,00 EUR

Aktueller Umrechnungskurs für nichtdeutsche Seeleute auf ISR-Schiffen (§ 17a SGB IV)

Referenzkurz EZB April 2024

Gültig 1.7.-30.9.2024

1 USD = 0,9321 €

1 € = 1,0728 USD

Referenzkurz EZB Januar 2024

Gültig 1.4.-30.6.2024

1 USD = 0,9170 €

1 € = 1,0905 USD

Referenzkurz EZB Oktober 2023

Gültig 1.1.-31.3.2024

1 USD = 0,9467 €

1 € = 1,0563 USD

Stand 28.06.2024; alle Angaben ohne Gewähr

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