Bescheinigungen für Seeleute

Übergangsregelungen wegen Situation in Straße von Hormus

Übergangsregelungen für Seeleute im Bereich Befähigungen aufgrund der Situation rund um die Straße von Hormuz

Die aktuelle Sicherheitslage im Zusammenhang mit der Straße von Hormuz kann dazu führen, dass Seeleute ihre Befähigungszeugnisse und weiteren Nachweise nicht rechtzeitig verlängern oder erneuern können.

Um die Einsatzfähigkeit der Schiffe sicherzustellen und betroffene Seeleute in dieser besonderen Situation unbürokratisch zu unterstützen, gelten vorübergehend pragmatische Übergangsregelungen im Bereich der Seeleutebefähigung. Die nachfolgenden Maßnahmen gelten ausschließlich für Seeleute, die aufgrund eines aktuellen Einsatzes an Bord betroffener Schiffe im Zusammenhang mit der Lage rund um die Straße von Hormuz an einer rechtzeitigen Verlängerung ihrer Zeugnisse gehindert sind.

Was bedeutet das konkret für Seeleute?

Verlängerung deutscher Befähigungszeugnisse und Nachweise:

Deutsche Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise und Qualifikationsnachweise, die durch die deutsche Schifffahrtsverwaltung oder zugelassene Lehrgangsanbieter ausgestellt wurden, gelten automatisch weiter; je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt:

  • bis zu drei Monate über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus oder
  • bis zum Ende des aktuellen Bord-Einsatzes auf betroffenen Schiffen.

Verlängerung deutscher Anerkennungsvermerke:

Sofern andere Flaggenstaaten oder ausstellende Behörden die Gültigkeit zugrunde liegender ausländischer Zeugnisse verlängern, gilt dies entsprechend auch für deutsche Anerkennungsvermerke. Die Anerkennungsvermerke verlängern sich dabei; je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt:

  • entsprechend der verlängerten Gültigkeit des zugrunde liegenden Zeugnisses, maximal jedoch um bis zu drei Monate ab dem ursprünglichen Ablaufdatum oder
  • bis zum Ende des aktuellen Einsatzes an Bord betroffener Schiffe.

Seediensttauglichkeitszeugnisse:

Für deutsche Seediensttauglichkeitszeugnisse gelten weiterhin die gesetzlichen Regelungen des § 12 Abs. 6 SeeArbG. Das bedeutet:

  • Läuft die Gültigkeit während einer Reise ab, bleibt das Zeugnis weiterhin gültig bis zum nächsten Hafen, in dem eine Untersuchung durch einen qualifizierten Arzt möglich ist - längstens jedoch für weitere drei Monate.

Wer kann diese Regelungen nutzen?:

Die Übergangsregelungen gelten ausschließlich für Seeleute, die aktuell auf betroffenen Schiffen eingesetzt sind und die aufgrund der Situation rund um die Straße von Hormuz ihre Zeugnisse nicht rechtzeitig verlängern können.

Eine extra Antrag beim BSH ist nicht notwendig. Die genannten Verlängerungen gelten automatisch unter den genannten Voraussetzungen.

Sofern im Einzelfall Zweifel an der Betroffenheit besteht, kann dies durch eine formlose Bescheinigung der Schiffsführung oder der jeweiligen Reederei nachgewiesen werden.