Echtzeittechnologien für maritime Sicherheit: Neue Förderchancen für Unternehmen

Die Bundesregierung fördert neue Technologien für mehr Sicherheit auf See. Im Fokus stehen innovative Ansätze für Echtzeittechnologien, um kritische Situationen auf See schneller zu erkennen und besser zu bewältigen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren dabei besonders von attraktiven Förderkonditionen. (15.05.2025)

Die maritime Branche steht vor stetig wachsenden Anforderungen an Sicherheit und Digitalisierung. Mit der neuen Förderrichtlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gezielt Unternehmen, die innovative Lösungen zur Echtzeit-Datenverarbeitung in sicherheitsrelevanten Bereichen der Seeschifffahrt entwickeln.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die dazu beitragen, sicherheitskritische Situationen auf See frühzeitig zu erkennen, besser zu bewerten und schneller zu reagieren. Im Fokus stehen Anwendungen sowohl für die Betriebssicherheit ("Safety") als auch die Gefahrenabwehr ("Security") wie sensorbasierte Systeme, KI-gestützte Auswertungen oder Datenfusionierung, die unter anderem in den Bereichen

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette
  • Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere
  • Meeresumweltschutz und Vermeidung von Unfällen

zum Einsatz kommen können. Konkret geht es zum Beispiel um die Verbesserung von Cyber-Security, Wartungs-Management und Fernwartung, Assistenz- und Autonomiesysteme beispielsweise für die Kollisionsverhütung sowie Fernerkundung zur Überwachung und an schwerzugänglichen Orten. Die Projektmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Schifffahrt selbst.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind vor allem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start‑ups werden ausdrücklich zur Teilnahme ermuntert und erhalten höhere Fördersätze (sog. KMU-Boni). Auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen können Anträge stellen. Verbundprojekte sind dabei besonders erwünscht. Wichtig ist, dass die Projektpartner nachweisen können, wie die Ergebnisse später in Deutschland verwertet werden sollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren mit einem klaren Bezug zu Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit. Die Förderquoten liegen für Grundlagenforschung bei bis zu 100% sowie – je nach Unternehmensgröße – für die industrielle Forschung bei bis zu 80% und für die experimentelle Entwicklung bei bis zu 60% der förderfähigen Kosten. Die Förderquoten richten sich nach EU-Vorgaben der AGVO.

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe reichen Projektträger eine circa 15-seitige Projektskizze online ein. Die Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, Nutzen und Verwertung, Risikoabschätzung und Gesamtprojektkonzept. Erfolgsversprechende Skizzen erhalten als zweite Stufe die Aufforderung zur Vollantragstellung, bei der dann detaillierte Projektpläne und Finanzierung nachgewiesen werden. Die Einreichung von Skizzen und Anträgen ist unbefristet möglich – es gibt also keinen festen Einreichungstermin. Das Förderprojekt läuft vorläufig bis zum 30. Juni 2027.

Mehr Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie in der Förderrichtlinie und häufige Fragen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Projektträgers Jülich.