Haftung
Am 29.11.2027 wird das „Internationale Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden durch die Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen) in Kraft treten. Das ist möglich, weil sich zwölf Staaten - unter anderem auch Deutschland - mit der insgesamt erforderlichen Frachtmenge zu dem Abkommen verpflichtet haben. Diese Voraussetzung war am 29.05.2026 erfüllt; verbunden mit einer Frist von 18 Monaten bis zum Inkrafttreten.
Bisher gab es in der Schifffahrt bereits Versicherungspflichten zu Schäden durch Öl (als Ladung oder Bulk), Wrackbeseitigung, Personenbeförderung und Seeforderungen. Nun wird mit dem HNS-Übereinkommen dieses Haftungs- und Entschädigungssystem um eine weitere Versicherungspflicht zum Transport gefährlicher Stoffe auf See ergänzt.
Danach haften Schiffseigner unabhängig von einem Verschulden für Schäden durch mehr als 2000 HNS-Stoffe; wie z.B.: Chemikalien, Düngemittel oder LNG und benötigen ab dem 30.11.2027 eine entsprechende Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit. Zusätzlich wird ein internationaler Fonds künftig dafür sorgen, dass Schäden schneller ersetzt und öffentliche Haushalte entlastet werden.
Ab dem 30.11.2027 wird Deutschland bzw. das BSH entsprechende Haftungsbescheinigungen nach dem HNS-Übereinkommen ausstellen; sowohl für Schiffe unter deutscher Flagge als auch für Schiffe, die die Flagge eines Nichtvertragsstaats führen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum HNS-Übereinkommen.

