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Verwendung oder Lagerung von Löschmitteln mit PFOS

Seit den letzten SOLAS-Änderungen untersagt die IMO die Verwendung oder Lagerung von Löschmitteln, die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) enthalten.

Die Organisation hat die SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10 geändert, um die Besatzung vor der Exposition gegenüber diesem gesundheitsgefährdenden Stoff in Feuerlöschsystemen zu schützen und um die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Dies betrifft in erster Linie Feuerlöschschäume in stationären und mobilen Systemen sowie in tragbaren Feuerlöschern.

Löschmittel mit Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) müssen vom Schiff entfernt und an eine geeignete Entsorgungsanlage geliefert werden.

Diese Änderungen gelten für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2026 gebaut wurden. Alle vor dem 1. Januar 2026 gebauten Schiffe müssen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Besichtigung am oder nach dem 1. Januar 2026 den Anforderungen entsprechen.

Analog dazu gibt es Änderungen im Kapitel 7 des High-Speed Craft Code (HSC) von 1994/2000.

Mit dem beigefügten Rundschreiben MSC.1/Circ.1694 vom 4. Juli 2025 stellt die IMO einheitliche Interpretationen (UI) zur Verfügung und gibt damit Leitlinien zu Fragen der Einhaltung der Vorschiften vor.

Neue Schiffe dürfen ab 2026 nur noch mit zertifizierten, PFOS-freien Löschmitteln ausgerüstet werden. Für die Löschmittel auf bestehenden Schiffen muss ein Nachweis über die PFOS-Freiheit vorliegen, beispielsweise eine Zulassungsbescheinigung oder eine Laboruntersuchung – sonst muss das Löschmittel ausgetauscht werden. Bitte bedenken Sie dabei, dass stationäre Anlagen bei einem Austausch des Löschmittels möglicherweise gereinigt werden müssen, um eine PFOS-Kontamination zu vermeiden.

Wenn Sie Feuerlöschmittel entsorgen müssen, die PFOS enthalten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie geeignete Unterlagen erhalten und vollständige Aufzeichnungen führen, dies schließt auch Eintragungen im Schiffstagebuch mit ein. Diese Unterlagen benötigen Sie möglicherweise, um nachzuweisen, dass Sie die Entsorgungsvorschriften eingehalten haben.

Zusatzinfos:

  • Siehe die IMO-Entschließungen MSC.532(107) - SOLAS, MSC.536(107) - HSC-Code von 1994, MSC.537(107) - HSC-Code von 2000.
  • Erste Besichtigung: die jährliche, regelmäßige oder Erneuerungsbesichtigung, je nachdem, welche zuerst fällig ist (z. B. Sicherheitsausrüstungszeugnis für Frachtschiffe, Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe, Sicherheitszeugnis für Passagierschiffe oder Sicherheitszeugnis für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge).
  • Neue oder ersetzte Löschmittel müssen als PFOS-frei gekennzeichnet sein. Die Löschmittel müssen nach den anzuwendenden Leistungs- und Prüfnormen der Durchführungsverordnung zur europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) zugelassen und zertifiziert sein. Dies sind unter anderem der FSS-Code (IMO-Entschließung MSC.98(73)) und die IMO-Rundschreiben MSC/Circ.670 und IMO MSC.1/Circ.1312.