Schifffahrts-Stiftung erhöht ihre Förderung

Zu ihrem zehnjährigen Bestehen hat die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" ihr Förderprogramm ausgeweitet und die Förderbeiträge erhöht. Neu ist die Förderung von Elektrotechnischen Offiziersassistenten (ETOA). Reedereien können ihre Förderanträge ab sofort auch digital stellen. (04.04.2023)

Die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" fördert seit inzwischen zehn Jahren die Berufsausbildung und -fortbildung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge oder EU-Flagge - vom Schiffsmechaniker bis hin zur Kapitänin. Finanziert wird der Fördertopf aus Ablösebeträgen, die Reeder ausgeflaggter deutscher Schiffe als Entschädigung zahlen müssen, wenn Sie keine Berufsausbildungen an Bord anbieten. Dieser Ablösebetrag ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben und liegt weiterhin je nach Schiffsgröße zwischen 2.051 Euro und 19.632 Euro pro Jahr (siehe Bekanntmachung im Bundesanzeiger Ende 2022).

Die Stiftung fördert die Berufsausbildung von:

  • Schiffsmechaniker/-innen,
  • Nautischen und Technischen Offiziersassistent/-innen und
  • erstmals auch von Elektrotechnischen Offiziersassistent/-innen.

Weiterhin kann auch die Ausbildung von Nachwuchsoffizier/-innen (inkl. Kapitän/-innen) und berufliche Fortbildungen gefördert werden.

Eine weitere Neuerung ist die deutliche Anhebung der Förderbeträge für Berufsausbildungen: Schiffsmechanikerinnen und Offiziersassistenten werden mit 14.000 Euro im Jahr (bisher: 10.500 Euro) gefördert, die Ausbildung zum Kapitän oder zur Schiffsoffizierin mit 32.000 Euro (bisher: 24.000 Euro) und bei vorheriger Arbeitslosigkeit sogar mit 38.000 Euro (bisher: 28.500 Euro) im Jahr.

Die Voraussetzungen für die Förderung der Berufsausbildung und der Qualifizierung durch die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" sind unter anderem:

  • Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland.
  • Der/die Azubi oder Kapitänin/Schiffsoffizier ist bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt.
  • Der Arbeitgeber zahlt Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung für den/die Auszubildende/n oder den Kapitän/die Schiffsoffizierin.
  • Der/die Auszubildende oder Kapitän/Schiffsoffizier erhält eine Vergütung in Höhe von mindestens 850,- EUR.
  • Das Schiff fährt unter deutscher Flagge (keine Bundes- oder Landesdienstflagge) oder einer EU-Flagge oder neuerdings auch einer EWR-Flagge.

Alle Anträge auf Förderung können ab sofort auch digital gestellt werden. Um sich für das Serviceportal registrieren zu lassen, bittet die Stiftung um eine E-Mail an: info@stiftung-schiffffahrtsstandort.de

Weitere Informationen zum Thema sowie die Links zum postalischen Antrag finden Sie in unserer Rubrik "Finanzen".