BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Andreas Herold
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Schüttgüter (IMSBC)

Hersteller müssen vor dem Transport unbekannter Schüttgüter Vereinbarung schließen

Der Ladungsumfang des Transports von Schüttgut mit Seeschiffen nimmt immer mehr zu. Bulk-Carrier bilden inzwischen gut ein Drittel der Welthandelsflotte.

Um einen sicheren und zuverlässigen Transport von Schüttgütern mit hochwertigen Produkten über See zu gewährleisten, hat der Schiffsicherheitsausschuss der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) den IMSBC-Code (neuste Änderung durch Entschließung MSC.500(105)) verabschiedet. Die Abkürzung IMSBC steht für "International Maritime Solid Bulk Cargoes Code", auf deutsch: "Internationaler Code für die Beförderung von Schüttgut über See". Durch die Einbeziehung in das SOLAS-Übereinkommen (Kapitel VI und Kapitel VII, Teil A1) ist der IMSBC-Code ab dem 1. Januar 2011 verbindlich vorgeschrieben.

Zweck des IMSBC-Codes ist es, unbekannte Schüttgüter ohne gekennzeichnete Eigenschaft oder jegliche Gefahreneinstufung besser zu kontrollieren und zu klassifizieren. Dazu muss der Hersteller oder Versender des Schüttgutes eine Vereinbarung mit den beteiligten Flaggenstaaten und den Häfen abschließen (sogenanntes "tripartite agreement").

Zulassung und Klassifizierung unbekannten Schüttgutes

Die nicht im IMSBC-Code aufgeführten Schüttgüter müssen für Schiffe unter deutscher Flagge oder für Schiffe, die deutsche Häfen anlaufen, von der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zugelassen werden. Bitte verwenden Sie dazu den IMO-Fragebogen.

Nach der Überprüfung durch die Dienststelle wird das Schüttgut in Abhängigkeit von seiner Eigenschaft und dem Ladungscharakter in eine entsprechende Gruppe eingestuft:

  • Gruppe A:
    Eine Gruppe von Ladungen, die breiartig werden können, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert werden, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt.
  • Gruppe B:
    Eine Gruppe von Ladungen, die chemische Eigenschaften besitzen, durch die auf einem Schiff eine gefährliche Situation herbeigeführt werden könnte.
  • Gruppe C:
    Die Gruppe derjenigen Ladungen, die weder dazu neigen, breiartig zu werden (Gruppe A), noch chemische Eigenschaften besitzen, die zu Gefährdungen führen können (Gruppe B).

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 bild schüttgüter (IMSBC)

Transport von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln

Im Mai 2015 kam es westlich von Helgoland an Bord des mit Düngemitteln beladenen Massengutfrachters "Purple Beach" zu einer starken Rauchentwicklung im Bereich der Laderäume. Durch das Kühlen der Außenhaut des Schiffes und das Fluten der Laderäume mit Wasser konnte die Selbsterhitzung des Düngemittels gestoppt werden. Zwei Jahre später, am 12. August 2017, zersetzte sich an Bord des Massengutfrachters "Cheshire" ein Teil des insgesamt 42.500 Tonnen geladenen ammoniumnitrathaltigen Düngemittels. Die Versuche der Besatzung, die Situation unter Kontrolle zu bringen, scheiterten. Die 24köpfige Besatzung wurde abgeborgen. Das Schiff driftete danach führerlos vor den Kanarischen Inseln, bevor der Zersetzungsprozess nach zweieinhalb Wochen gestoppt werden konnte. Das Schiff war ein Totalverlust.

Aufgrund dieser beiden Schiffsunfälle hat der Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" (CCC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO ein Rundschreiben zu den Transportbedingungen von ammoniumnitrathaltigem Düngemittel herausgegeben. Diese Düngemittel sind im IMSBC-Code zwar in der Gruppe C (nicht gefährlich) eingestuft, die beiden Unglücke haben aber gezeigt, dass sich einige Düngemittel unter ungünstigen Umständen beim Transport zersetzen und dadurch hochgiftige Dämpfe austreten können.

Das Rundschreiben enthält konkrete Hinweise, wie ammoniumnitrathaltige Düngemittel (Gruppe C/nicht gefährlich) befördert werden sollen und was bei einer Selbstzersetzung oder einem Brand zu tun ist.

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Bild: Purple Beach Schiffsunfall (IMSBC), Havariekommando

Ausrüstung für die Beförderung von Schuttgütern

Für die Beförderung von Schüttgütern enthält der IMSBC-Code spezifische Bau- und Ausrüstungsvorschriften. Je nach Eigenschaft der beförderten Materialien müssen besondere Brandschutz- und Lüftungseinrichtungen an Bord vorhanden sein. Dafür gibt es eine Übersicht dieser Bau- und Ausrüstungsvorgaben für jedes einzelne Schüttgut.

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Weitere Informationen

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