Autonomes Fahren auf dem Wasser

Der Schiffssicherheitsausschuss der IMO hat den MASS Code finalisiert. Er gilt ab dem 01.07.2026 unverbindlich.

Mit dem rasanten Fortschritt in den Bereichen Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung sowie den stetig erweiterten Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz steht auch die maritime Branche vor einem tiefgreifenden Wandel. Die Entwicklung und der Bau autonomer und ferngesteuerter Schiffe, auch bekannt als MASS (Maritime Autonomous Surface Ships) oder USVs (Unmanned Surface Vessels), eröffnen der maritimen Wirtschaft erhebliche Chancen.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und einen verlässlichen Rahmen für Forschung und Wirtschaft zu schaffen, gestaltet Deutschland die nationale, europäische und internationale Entwicklung aktiv mit. Auf Ebene der International Maritime Organization (IMO) beteiligen sich das BSH und die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr aktiv an der Entwicklung des MASS Codes (Internationaler Code zur autonomen Schifffahrt).

Der Schiffssicherheitsausschuss der IMO (MSC) hat in seiner 111. Sitzung den MASS Code finalisiert. Er wird ab dem 01.07.2026 unverbindlich gelten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, gemäß aktuellem Zeitplan 2032, verbindliches Völkerrecht werden. Der Zeitraum, bis der Code verbindlich wird, wird durch eine sogenannte Experience-Building Phase (EBP) begleitet. Die genaue Gestaltung der EBP wird in der 112. MSC-Sitzung im Dezember im Fokus stehen.

National koordiniert die MASS-Koordinierungsrunde behördenübergreifend die (Weiter-) Entwicklung des  nationalen Rechtsrahmens für autonome Schiffe. Auch Antragsverfahren und Forschungsprojekte werden in dieser Runde gemeinsam bearbeitet bzw. unterstützt.

Kontakt: mass@deutsche-flagge.de