Ausbildung

Schiffselektrikeranwärter-Richtlinie

Am 15.02.2024 ist die neue Richtlinie für die zugelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit für Schiffselektrikeranwärter (ESA) in Kraft getreten. Danach müssen Seefahrtzeiten als ESA entsprechend der neuen Richtlinie abgeleistet und als praktische Seefahrtzeit anerkannt werden.

Die ESA-Richtlinie gibt in Artikel III vor, dass jeder ESA ein Ausbildungsberichtsheft (TRB) führen muss. Dieses Berichtsheft, das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben wird, erhalten Sie im Handel unter der ISBN: 978-3-96490-214-6.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Ausbildungsberichtsheft