Weniger Bürokratie: Keine Durchschnitts-Heuern mehr
Bisher berechneten sich die Sozialversicherungsbeiträge für Seeleute auf deutschflaggigen Seeschiffen nicht nach deren tatsächlichen Einkommen (Arbeitsentgelten), sondern nach den sogenannten Durchschnitts-Heuern. Diese D-Heuern sind Durchschnittswerte für Heuern, die von einem Ausschuss der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) auf der Grundlage der Tarifverträge für die deutsche Seeschifffahrt festgesetzt werden.
Am 6. November hat der Bundestag in dritter Lesung das SGB VI-Anpassungsgesetz beschlossen, das in Artikel 9 Absatz 4 die Abschaffung der Durchschnitts-Heuern enthält. Dieser Teil des Gesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit wird dem Wunsch vieler Reedereien nach einer ausreichenden Übergangsfrist für die Umstellung der Heuerabrechnung entsprochen.
Das Gesetz regelt die Umstellung des Beitragsverfahrens für Seeleute von den Durchschnitts-Heuern auf das tatsächliche Entgelt. Für Seeleute gelten ab 2027 im Grundsatz die gleichen Regelungen für die Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie in allen anderen Wirtschaftszweigen (mit Ausnahme der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeits-Zuschläge/SFN-Zuschläge) . Die Umstellung gilt für alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
Durch die Aufhebung der bisherigen Sonderregelung für Seeleute können Reedereien zukünftig die gleiche Standardsoftware wie für die Abrechnung von Land-Arbeitnehmern nutzen, wenn dort die Besonderheiten bei den SFN-Zuschlägen und des seemännischen Meldeverfahrens berücksichtigt werden. Die Deutsche Flagge wird dadurch einfacher und unbürokratischer.
Zu den Auswirkungen für Seeleute wird in der Gesetzesbegründung folgendes ausgeführt:
"Durch die Aufhebung der besonderen Festsetzung des Durchschnittsheuer-Verfahrens für beschäftigte Seeleute werden die Seeleute in der Verbeitragung anderen gewerblichen Beschäftigten gleichgestellt, ohne dass dies zu Verschiebungen bei den Beiträgen in Form von Beitragsausfällen oder den daran anknüpfenden Leistungen für die Seeleute führen wird. Das Arbeitsentgelt für Seeleute setzt sich heute schon aus der Grundheuer, den Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, den sonstigen Sachbezügen, einem pauschalierten Überstundenausgleich und dem Grundlohnergänzungsanspruch zusammen. Alle diese Lohnarten sind nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem laufenden oder einmalig gezahlten Entgelt zuzurechnen, so dass die Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnitts-Heuertabellen nicht mehr zu rechtfertigen ist." (Begründung zu Artikel 9 Nr. 4 = Seite 76)
Das Gesetz ist am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet worden; das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Die Abschaffung der Durchschnitts-Heuern sollte eigentlich schon letztes Jahr vom Bundestag beschlossen werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren konnte aber wegen des Bruchs der Ampel-Koalition und der dadurch verkürzten Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden.

