STCW-Code
Mit der IMO Entschließung MSC.560 (108) ergeben sich Änderungen des STCW-Codes Teil A für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code). Konkret betrifft dies Abschnitt A-VI/1 - "Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungslehrgänge sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute" bzw. die Tabelle A-VI/1-4 - "Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in persönlichen Überlebenstechniken und sozialer Verantwortung".
Die Tabelle wurde um die Befähigung "Persönlicher Beitrag zur Verhütung von und Reaktion auf Gewalt und Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung, Mobbing und sexueller Übergriffe" ergänzt.
Die Änderungen treten zum 01.01.2026 in Kraft und sind ab diesem Datum Bestandteil aller Sicherheitslehrgänge. Zuvor ausgestellte Befähigungsnachweise in der Sicherheitsgrundausbildung sind nicht davon betroffen, sie bleiben uneingeschränkt weiterhin gültig. Auch die Refresher-Lehrgänge in der Sicherheitsgrundausbildung sind von den Änderungen nicht betroffen, da diese nur die Tabellen A-VI/1-1 und A-VI/1-2 enthalten müssen.

