Neue Gesundheitsvorgaben für Seelotsen

Mit der jetzt in Kraft getretenen Seelotseignungsverordnung hat das Bundesverkehrsministerium die gesundheitlichen Anforderungen für die deutschen Seelotsen neu geregelt. Die Vorgaben folgen den bewährten Regelungen zur Seediensttauglichkeit. Der Seeärztliche Dienst der BG Verkehr informiert die Lotsen vor Ort über die Änderungen. (28.05.2022)

Lotsenschiff © BG Verkehr/Christian Bubenzer

Die neue Rechtsverordnung regelt sowohl die ärztlichen Untersuchungen von Seelotsen als auch das Verfahren zur Beurteilung der psychologischen Eignung von Seelotsenbewerberinnen und -bewerbern. Die 14 Paragraphen und drei Anlagen lösen die bisherige Seelotsenuntersuchungsverordnung ab, die außer Kraft getreten ist.

Seelotsen müssen sich ab sofort alle drei Jahre ärztlich untersuchen lassen; bisher brauchten jüngere Lotsen nur alle fünf Jahre zur Untersuchung zu gehen. Die Gesundheitsvorgaben für Seelotsen sind nunmehr im Basisteil die gleichen wie für Nautiker. Damit gilt jetzt auch für Seelotsen die Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung, die eine tabellarische Auflistung von 71 typischen Krankheitsbildern enthält. Der Vorteil: Die untersuchenden Ärzte können jetzt anhand der Tabelle die gesundheitliche Eignung von Seelotsen viel differenzierter als bisher beurteilen. Diese transparenten und internationalen Beurteilungskriterien werden durch zusätzliche lotsspezifische Anforderungen wie das Dämmerungssehvermögen oder ein Belastungs-EKG ergänzt. Mit dem neuen Ergometer-Test, der das bisherige Ruhe-EKG ablöst, können die Ärzte überprüfen, ob ein Lotse fit genug ist für das Steigen der Lotsenleiter, das Abwinschen vom Hubschrauber und für das Arbeiten im Schicht- und Nachtdienst.

Durch die neuen Ausbildungswege für Lotsen werden sich zukünftig deutlich jüngere Aspiranten um den Seelotsberuf bewerben. Das macht eine Neukonzeption des psychologischen Eignungstests für Seelotsbewerber erforderlich. Der Seeärztliche Dienst der BG Verkehr erarbeitet derzeit neue Testverfahren auf der Grundlage einer umfassenden Berufsanforderungsanalyse und dem daraus abgeleiteten Anforderungsprofil. Die neuen mehrtägigen Tests, die bisher unter dem landläufigen Namen "German Pilot Test" liefen, werden voraussichtlich ab dem Spätsommer in Hamburg starten. Die Anlage 2 der Seelotseignungsverordnung listet die zu untersuchenden Eignungskriterien, die Testmethoden und den Ablauf sowie die Bewertung der Ergebnisse transparent auf. Neu ist eine Eignungskommission, welche die Testergebnisse für jeden einzelnen Bewerber bewerten und abschließend feststellen wird. Die Kommission wird sich aus einem Psychologen des Seeärztlichen Dienstes und einem aktiven Lotsen zusammensetzen.

Durch die neue Verordnung können sich Seelotsinnen und Seelotsen bei deutlich mehr Ärztinnen und Ärzten untersuchen lassen als bisher, sodass sie von kürzeren Anfahrtswegen zu den Untersuchungsorten profitieren. Diese Ärzte müssen eine Zulassung für Seediensttauglichkeitsuntersuchungen haben und zusätzlich an mindestens drei Lotsberatungen teilgenommen haben. Durch diesen praktischen Teil sollen zugelassene Ärzte die typischen gesundheitlichen Anforderungen des Seelotsberufes wie zum Beispiel das Übersteigen vom Lotsentender auf das zu lotsende Schiff, das Besteigen einer Lotsenleiter und die hohen Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit bei der nautischen Beratungstätigkeit selbst kennenlernen. Durch diese selbst gemachten Erfahrungen können die Ärzte bei späteren Seelotseignungsuntersuchungen realistisch einschätzen, ob eine zu untersuchende Person diesen Anforderungen entspricht oder nicht.

Der Seeärztliche Dienst der BG Verkehr hat alle wichtigen Informationen zur neuen Seelotseignung auf seiner Website www.deutsche-flagge.de zusammengestellt. Außerdem besuchen die Fachleute des Seeärztlichen Dienstes derzeit die Lotsenbrüderschaften vor Ort und erläutern allen interessierten Lotsen die praktischen Auswirkungen der neuen Vorgaben.