Continuous Synopsis Record (CSR)

Die lückenlose Stammdatendokumentation / Continuous Synopsis Record (CSR) stellt den Lebenslauf eines Schiffes von der ersten Indienst- bis zur endgültigen Außerdienststellung dar. Sie erfasst die schiffsrelevanten Daten wie Name, Eigentümer, Reeder, Bareboat-Charterer und deren Änderungen lückenlos und macht sie damit nachvollziehbar.

Auf jedem Schiff in der internationalen Fahrt, welches unter Teil A Kapitel I des SOLAS-Übereinkommens fällt, muss die lückenlose Stammdatendokumentation im Original vorliegen und zu jeder Zeit für Prüfungen verfügbar sein. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Ein CSR wird bei jeder Änderung der Inhalte sowie jedem Flaggenwechsel ausgestellt. Für die Ausstellung zu ändernder Dokumente gilt eine Frist von drei Monaten nach dem Ereignis.

Ausstellung eines CSR

Sie müssen ein CSR beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen, wenn

  • Ihr Schiff in das deutsche Schiffsregister eingetragen wurde,
  • das Schiff in ein Bareboat-Register oder
  • ein anderes ausländisches Flaggenregister wechselt oder aus diesem zurückkehrt,
  • sich das CSR inhaltlich ändert.

Folgende Unterlagen reichen Sie dafür bitte ein:

  • Antrag auf Ausstellung eines CSR, inkl. Anlage,
    (diesen Antrag können Sie ohne Unterschrift per E-Mail an maritime.security@bsh.de senden)
  • eine Kopie des Schiffsregister-Auszuges und
  • Kopien aller bisher ausgestellten CSR für das Schiff, inkl. des Closing-CSR der vorherigen Flagge.

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Änderung von Angaben in einem CSR

Korrigieren der Kapitän oder das Unternehmen ein CSR, weil sich Stammdaten geändert haben, so müssen sie diese Änderungen in einem Änderungsblatt (Amendment) dokumentieren. Das gilt z.B. für den Flaggenwechsel sowie eine Änderung des Namens, des Heimathafens, der Angaben des Eigners oder der Reederei (Unternehmen, welches das ISM-Management betreibt). Fügen Sie das Änderungsblatt den CSR-Unterlagen bei und informieren Sie die Verwaltung über die Änderungen.

Bitte beachten Sie:
Bei Änderungen muss immer ein von Kapitän oder Unternehmen signiertes Änderungsblatt an Bord vorliegen. Bis das neu beantragte und vom Flaggenstaat ausgestellte CSR eintrifft, ersetzt das Änderungsblatt in einer Übergangszeit von max. drei Monaten hilfsweise das Original-CSR.
Das BSH empfiehlt dringend, die jeweils ausgefertigten Änderungsblätter dauerhaft für eventuelle Kontrollen an Bord aufzubewahren.

  • Amendments PDF

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den im Verkehrsblatt veröffentlichten IMO-Entschließungen A.959(23) und MSC 198(80). Bitte beachten Sie auch die Erfordernisse des Flaggenrechts sowie unseren Hinweis zu den Company- und Registered Owner-Identifikationsnummern.